Aktuelles der WoGe Herford

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie haben wir z.Zt. keine öffentlichen Besuchersprechzeiten.
Wir bitten Sie Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail an uns zu richten.
In unserer Geschäftsstelle begrüßen wir Sie ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wir sind die Wohnungs­genossenschaft Herford

1
Mitglieder
1
Mietwohnungen
1
Wohn- und Nutzfläche
1
Häuser
1
Garagen
1
Stellplätze

(Zahlen aus 2019)

Die Wohnungsgenossenschaft Herford-Stadt eG wurde am 15.04.1893 gegründet.

Als Genossenschaft ist unser oberstes Gebot die Schaffung und Unterhaltung von bezahlbarem Wohnraum.
Unsere Mitglieder genießen den Vorteil einer starken Gemeinschaft.

Vorstand
Stefanie Bökenbrink (hauptamtlich)
Theodor Kostelnik (nebenamtlich)
Veronique Stegmann (nebenamtlich)

Aufsichtsrat (ehrenamtlich)
Tim Hönerhoff
Nico Husemann
Thorsten Kantim
Peter Klocke
Thomas Kruscha (Vorsitzender)
Norbert Kuss

Unsere Tätigkeitsfelder sind

Vermietung und Bewirtschaftung

Die Vermietung und Bewirtschaftung von freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen im eigenen Bestand

Bestandspflege

Planmäßige Bestandspflege durch Sanierung und Modernisierung unserer Wohnanlagen

Wohnungsverwaltung

Verwaltung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen für Dritte

Wohn­angebote

Hier finden Sie unsere aktuellen Mietangebote.

Mietangebote anzeigen »

Derzeit haben wir keine freien Wohnungsangebote für Sie

Häufig gestellte Fragen

Wie bewerbe ich mich um eine Genossenschaftswohnung?
Um sich auf eine Wohnung zu bewerben, vereinbaren Sie telefonisch ein persönliches Vorstellungsgespräch mit unseren Mitarbeitern Frau Stepke (05221/1018-11) oder Herrn Lemmke (05221/1018-10) in unserer Geschäftsstelle.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte Ihren Lichtbildausweis und eine aktuelle Schufa-Auskunft mit.
Muss ich eine Mietkaution entrichten? Was ist ein Genossenschaftsanteil?
Anstelle einer Mietkaution muss ein Genossenschaftsanteil in Höhe von z.Zt. 410€ pro Mitglied gezeichnet werden. Jährlich erhalten Sie auf die von Ihnen erworbenen Anteile eine Dividende.
Was passiert mit meinem Genossenschaftsanteil nach Kündigung der Wohnung?
Soll das Geschäftsguthaben nach Auszug, bzw. Kündigung der Wohnung, wieder ausgezahlt werden, muss neben der Wohnungskündigung die Mitgliedschaft separat gekündigt werden. Die Kündigung hierfür muss mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres mindestens drei Monate vor Jahresende schriftlich eingehen. Die Auszahlung erfolgt im darauffolgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung, welche zum Ende des ersten Halbjahres stattfindet.
Muss ich vor einer Bewerbung schon Mitglied sein?
Nein, auch wenn Sie noch kein Mitglied sind können Sie sich auf eine Wohnung bewerben.
Haben Sie die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung durch uns erhalten, ist der Genossenschaftsanteil zu erwerben und die Formulare für die Mitgliedschaft zu unterzeichnen. Anschließend erhalten Sie den Nutzungsvertrag.
Wie werden unsere Wohnungen übergeben?
Unsere Wohnungen werden überwiegend unrenoviert, tapezierfähig, ohne Bodenbelag und ohne Einbauküche angeboten. Im Einzelfall vermieten wir auch Wohnungen, die mit Raufaser tapeziert sind und einen Fußbodenbelag haben. Dies ist schon im Wohnungsangebot ersichtlich.
An wen kann ich mich bei Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten z.B. am Wochenende wenden?
Bei Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie unsere Vertragsfirmen.
In jedem unserer Häuser befindet sich im TreppenHaus ein Aushang über die für Ihr Haus zuständigen Firmen. Den Bereitschaftsdienst bitte nur in dringenden Fällen anrufen. Bitte nicht bei belanglosen Sachen wie z.B.:
• tropfender Wasserhahn,
• Entlüften der Heizkörper,
• kleine Verstopfung im Waschbecken oder Badewanne,
• einzelne ausgefallene Lichtschalter oder Steckdosen,
• Ausfall einzelner Glühlampen im Treppenhaus,
• Ausfall der Klingelanlage.
In solchen Fällen rufen Sie bitte in der Geschäftsstelle zu den Sprechzeiten an.
Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein zur Anmietung einer Wohnung?
Für bestimmte Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig. Dies ist schon im Wohnungsangebot ersichtlich.
Vermieten wir auch seniorengerechte Wohnungen?
Einige unserer Wohnungen sind nur von Senioren mit einem Wohnberechtigungsschein anmietbar.
Kann ich einen Stellplatz / Garage / Carport anmieten?
Sofern Sie bereits Mieter in der Genossenschaft sind, haben Sie je nach Verfügbarkeit die Möglichkeit, einen Stellplatz / Garage / Carport anzumieten.
Sind Tiere in der Wohnung erlaubt?
Kleintiere wie z. B. Zierfische, Hamster oder Vögel dürfen Sie gerne halten, ohne dass es unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf.
Anders ist es bei größeren Tieren wie Hunde oder Katzen; hier müssen Sie zuvor unsere schriftliche Zustimmung einholen. Die Haltung von Hunden mit einer Schulterhöhe bis zu 40 cm kann genehmigt werden, wenn alle übrigen Hausbewohner nichts gegen Ihre Tierhaltung einzuwenden haben und dies schriftlich bestätigen. Außerdem ist die Haltung von Hunden oder Katzen auf nur ein Tier begrenzt. Katzen dürfen nur innerhalb der Wohnung gehalten werden.
Die Haltung von so genannten Kampfhunden, Schäferhunden und Hunden in ähnlicher Größe mit einer Schulterhöhe über 40 cm wird grundsätzlich nicht genehmigt.
Darf ich eine "Satellitenschüssel" montieren?
Das Aufstellen bzw. Anbringen einer Satellitenantennenanlage oder anderer Zusatzantennen - auch für Funkbetrieb - wird nicht genehmigt. "Einzel-Satellitenschüsseln" stören massiv das einheitliche Bild eines Hauses bzw. einer Wohnanlage. Unser gesamter Wohnungsbestand wird komplett von der Firma PŸUR mit gemeinsamen Fernseh- und Rundfunkprogrammen (Kabelfernsehen) versorgt.
Die Firma PŸUR (Tele Columbus Multimedia GmbH) schafft die technischen Voraussetzungen, um auch unseren ausländischen Mietern zu ermöglichen, Programme in ihrer jeweiligen Landessprache zu empfangen.
Welche Kündigungsfristen gelten für unsere Wohnungen und Garagen?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Nutzungsvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail ist unwirksam.

Die Kündigungsfrist für Stellplätze / Garagen / Carports beträgt einen Monat. Voraussetzung ist auch hierfür, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist.

Nach Eingang der schriftlichen Kündigung erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung sowie einen Termin zur Wohnungsvorabnahme. Bei diesem Termin wird festgelegt, in welchem Zustand Sie die Wohnung verlassen müssen.

Darf ich mich bei Verstößen der Nachbarn gegen die Hausordnung an die Genossenschaft wenden?
Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen. Darum sind wir für alle konstruktiven Anregungen und Verbesserungsvorschläge offen. Damit wir den betreffenden Nachbarn an das Einhalten der Hausordnung erinnern können, bitten wir zuerst um Ihre schriftliche Darlegung des Falles. Natürlich werden hierbei alle Informationen vertraulich behandelt. In besonderen Fällen der Nichteinhaltung der Hausordnung, zum Beispiel bei Ruhestörungen in der Nacht, beziehen Sie bitte sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt mit ein.
Was fällt unter Kleinreparatur?
Laut Gesetz ist der Vermieter für große und kleine Reparaturen in der Wohnung zuständig. Kleinere Reparaturen muss jedoch der Mieter selbst übernehmen, wenn dies im Nutzungsvertrag durch die sogenannte Kleinreparaturklausel festgeschrieben ist. In dieser Klausel wird ein Höchstbetrag für Schäden in der Wohnung festgelegt, der vom Mieter übernommen werden muss – die sogenannten Bagatellschäden oder Kleinreparaturen.
Die Kleinreparaturklausel bezieht sich auf Dinge, die dem „häufigen Zugriff“ durch den Mieter ausgesetzt sind, beispielsweise tropfender Wasserhahn, Schäden an Duschköpfen, Steckdosen, Klingel, Lichtschalter, Tür- und Fenstergriffe, Armaturen, etc.
Ausnahme: Handelt es sich um Schäden an Dingen, die der Mieter selbst eingebaut oder beauftragt hat oder hat der Mieter den Schaden, auch durch unsachgemäßen Gebrauch selbst verursacht, dann muss der Mieter die Kosten für jede Reparatur selbst tragen.

Kontakt

Bei Fragen wie z.B. zu Ihrem Nutzungsvertrag, Reparaturen etc. helfen wir gerne weiter.

Unsere Adresse

Wohnungsgenossenschaft Herford-Stadt eG
Johannisstraße 12
32052 Herford

E-Mail: info@woge-herford.de

Öffnungszeiten Geschäftsstelle

Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung.



Telefonische Sprechzeiten

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner

Zentrale

05221 - 1018-0
05221 - 1018-18
info@woge-herford.de

Kundenbetreuung

Katrin Stepke

05221 - 1018-11
stepke@woge-herford.de

Kundenbetreuung

Dieter Lemmke

05221 - 1018-10
lemmke@woge-herford.de


Kontaktformular

Die Wohnungsgenossenschaft Herford-Stadt eG weist darauf hin, dass die hier gemachten Angaben zur internen Verarbeitung bei der Wohnungsgenossenschaft Herford-Stadt eG gespeichert werden können. Mit dem Absenden des Formulares erklären Sie sich damit einverstanden. Lesen Sie dazu auch die Hinweise bzgl. des Datenschutzes.

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